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Artikel zum Thema: Gerichtsnews



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Wiederaufbau eines durch die Flutkatastrophe an der Ahr ....

Wiederaufbau eines durch die Flutkatastrophe an der Ahr zerstörten Campingplatzes ist baugenehmigungspflichtig

Pressemitteilung Nr. 26/2023

Der Betreiber eines durch die Flutkatastrophe an der Ahr in der Nacht von dem 14. auf den 15. Juli 2021 zerstörten Campingplatzes benötigt für dessen Wiederaufbau eine Baugenehmigung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Auf dem Campingplatz existierten zwei Betriebsgebäude, für die der Kläger jeweils Baugenehmigungen erhalten hatte. Während diese Gebäude zwar massiv beschädigt wurden, aber in Teilen noch vorhanden sind, wurde das nicht von einer Baugenehmigung erfasste Gelände des Campingplatzes durch das Hochwasser völlig zerstört; der gesamte Oberboden der Campingplatzfläche wurde weggeschwemmt. Der Kläger berief sich mit Blick auf den Zustand der Betriebsgebäude darauf, sein Campingplatz genieße Bestandsschutz. Er begehrte vom beklagten Landkreis Ahrweiler die Feststellung, den Campingplatz wieder aufbauen zu dürfen, ohne hierfür eine Baugenehmigung beantragen zu müssen. Dies lehnte der Landkreis ab.

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Porsche zu Recht von Polizei sichergestellt

Pressemitteilung Nr. 11/2023

Die Polizei durfte ein Fahrzeug nach einem gefährlichen Überholmanöver aufgrund der besonderen Umstände des Falles zur Gefahrenabwehr sicherstellen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren, mit dem es die Ent­scheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigte.

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Bebauungsplanänderung der Stadt Montabaur unwirksam

Pressemitteilung Nr. 10/2023

Die Änderung des Bebauungsplans „Allmannshausen“, mit der die Stadt Montabaur unter anderem die Errichtung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben ermöglicht hat, ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die im Jahr 2021 vom Stadtrat von Montabaur beschlossene und bekanntgemachte Änderung des Bebauungsplans „Allmannshausen“ gestattete die Errichtung von zwei großflächigen Einzelhandelsbetrieben (Lebensmittelmärkten), die zwischenzeitlich – nach Erteilung entsprechender Baugenehmigungen durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises – auch fertiggestellt und eröffnet wurden. Nördlich bzw. nordwest­lich des Bebauungsplangebiets liegen das Gelände des Fashion Outlet Centers – FOC –  Montabaur, daran anschließend folgt die Trasse der ICE-Bahnstrecke Köln-Frankfurt mit dem ICE-Bahnhof Montabaur.

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Denkmaleigenschaft von zwei Gebäuden in Koblenz bestätigt

Pressemitteilung Nr. 24/2023

Die Gebäude Hohenzollernstraße 78 und Sachsenstraße 1 sind Baudenkmäler. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Die Kläger sind Eigentümer der oben erwähnten Gebäude in Koblenz, die als Kulturdenkmäler in der Denkmalliste eingetragen sind. Bei dem 1911 errichteten Haus Hohenzollernstraße 78 handelt es sich um ein großvolumiges Eckwohn- und Geschäftshaus, das viereinhalbgeschossig in Erscheinung tritt und über eine überhöhte Ecke verfügt. Das Haus Sachsenstraße 1 wurde 1912 zwischen zwei bestehende Häuser gebaut. Nachdem die Kläger von der Stadt Koblenz über die Denkmaleigenschaft und die damit verbundenen Pflichten informiert worden waren, erhoben sie Klage, mit der sie die Feststellung begehrten, dass ihre Gebäude keine Kulturdenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind.

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Erfolgreicher Eilantrag gegen Baugenehmigung

Erfolgreicher Eilantrag gegen Baugenehmigung zur Erweiterung eines Busbetriebshofs

Pressemitteilung Nr. 23/2023

Die einem Busunternehmen erteilte Baugenehmigung für die Erweiterung eines Betriebshofs ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einem Eilantrag gegen die kraft Gesetzes sofort vollziehbare Baugenehmigung statt.

Der Landkreis Mayen-Koblenz erteilte der Beigeladenen im Februar 2023 eine Baugenehmigung für die Erweiterung eines Busbetriebshofs um zehn zusätzliche Stellplätze für Busse, versehen mit zahlreichen „Auflagen, Bedingungen und Hinweisen“ für die Durchführung des Vorhabens. Die Stellplätze sind in einem Abstand von bis zu 1,13 Metern zur rückwärtigen Grundstücksgrenze der Antragsteller errichtet worden.

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Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten

Pressemitteilung Nr. 20/2023

Die Fahrerlaubnis ist auch dann wegen des Erreichens von acht oder mehr Punkten zu entziehen, wenn die zu diesem Punktestand führenden Verkehrsverstöße bereits vor Ermahnung und Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers begangen wurden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen Eilantrag gegen die Fahrerlaubnisentziehung ab.

Der Antragsteller wandte sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Ihm war mit Bescheid vom 27. Juni 2023 die Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem entzogen worden. Die zum Erreichen der Acht-Punkte-Grenze führenden Zuwiderhandlungen hatte der Antragsteller bereits vor der von der Fahrerlaubnisbehörde im März 2023 ausgesprochenen Ermahnung und der im Mai 2023 erteilten Verwarnung begangen.

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Ermittlungsverfahren wegen tödlichem Messerangriff am 08.07.2023

Ermittlungsverfahren wegen tödlichem Messerangriff am 08.07.2023 in Bad Hönningen -2080 Js 43569/23 -

Wegen des Messerangriffs am Samstag, dem 08.07.2023 in Bad Hönningen führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung gegen einen 37jährigen deutschen Staatsangehörigen.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am Nachmittag des 08.07.2023 im Stadtgebiet von Bad Hönningen zunächst einen 30jährigen Deutschen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Er ließ dann von diesem ab und attackierte kurze Zeit später eine 55jährige luxemburisch-belgische Staatsangehörige ebenfalls mit einem Messer. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen überlebte die Frau den Angriff nicht. Das ebenfalls unmittelbar nach der Tat notärztlich versorgte männliche Tatopfer befindet sich zwischenzeitlich außer Lebensgefahr.

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Ausbau der Solarenergie überwiegt in der Regel Belange des Denkmalschutzes

– Einzelfall dennoch entscheidend

Pressemitteilung Nr. 19/2023

Den Eigentümern von Kulturdenkmälern muss grundsätzlich die Errichtung von das Denkmal beeinträchtigenden Solaranlagen genehmigt werden, sofern die Beeinträchtigung auf den unbedingt notwendigen Umfang beschränkt wird. In einem vom Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheidenden Fall hatte eine auf die Erteilung einer Genehmigung gerichtete Klage allerdings keinen Erfolg.

Der Kläger, Eigentümer eines Baudenkmals in der Stadt Bad Kreuznach, beantragte zunächst erfolglos bei der Beklagten die Errichtung eines 2 m hohen Solarzaunes auf der Einfriedungsmauer seines denkmalgeschützten Anwesens. Nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens verfolgte er sein Begehren im Klageverfahren weiter. Dort trug er vor, Klimaschutzbelange müssten dem Denkmalschutz vorgehen. In der näheren Umgebung seines Anwesens seien weitere modernere bauliche Maßnahmen durchgeführt worden. Dem trat der Beklagte entgegen.

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Pressemitteilung: Sachstand im Ermittlungsverfahren „Ahrflut“Kein Betreff

Am 14.07.2023 jährt sich die Flutkatastrophe an der Ahr zum zweiten Mal. Seit annähernd zwei Jahren führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen den seinerzeitigen Landrat des Landkreises Ahrweiler und den damaligen Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL) wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung.

Im Fokus steht die Frage, ob durch ein anderes Handeln der Beschuldigten diese schrecklichen Folgen zumindest teilweise hätten vermieden werden können.

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Keine polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für alle bei Festival

Keine polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für alle bei Festival eingesetzten Mitarbeiter

Pressemitteilung Nr. 18/2023

Die gegenüber der Veranstalterin eines Musikfestivals ergangene Auflage, alle auf dem Veranstaltungsgelände eingesetzten Mitarbeiter einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen, war nicht rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Die Klägerin betreibt ein Veranstaltungsunternehmen. Im Juli 2022 erließ der Beklagte eine an die Klägerin gerichtete ordnungsbehördliche Anordnung mit zahlreichen Auflagen und Bestimmungen zur Durchführung eines Musikfestivals. Darin war unter anderem vorgesehen, dass die Mitarbeiter der Klägerin erst nach einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung Zugang zu dem Veranstaltungsgelände erhielten. Nach Durchführung der Veranstaltung erhob die Klägerin Klage, mit der sie die Feststellung begehrte, dass die Auflage rechtswidrig war.


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