Rebpflanzungen: Winzer müssen im Januar Anträge stellen
EU-Umstrukturierungsprogramm: Förderung zwischen 6.000 und 24.000 Euro pro Hektar
Kreis Neuwied. Die Untere Landwirtschaftsbehörde macht Winzer darauf aufmerksam, dass ab Montag, 3. Januar, Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 gestellt werden können. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2022. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 2. Mai 2022.
Die Antragsfrist gilt für den zweiten Teil des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2022 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im ersten Teil des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich.