Die neuen Quarantäne-Regeln im Überblick
Neuwieder Gesundheitsamt informiert über ab sofort geltende Absonderungs-Verordnung
Kreis Neuwied. Die von der Bund-Länder-Runde beschlossenen Änderungen der neuen Absonderungsregelungen sind in Rheinland-Pfalz seit dem heutigen Freitag in Kraft. Wie das Neuwieder Gesundheitsamt informiert, gelten sie auch für laufende Fälle. Will heißen: Ein früheres Freitesten, als zunächst mitgeteilt, kann für Infizierte und Kontaktpersonen jetzt möglich sein. Das Gesundheitsamt macht darauf aufmerksam, dass es dafür auch keines neuen Bescheides bedarf. Das gilt auch im umgekehrten Fall: Enge Kontaktpersonen müssen sofort in Quarantäne, wenn sie Kenntnis von der Infektion des anderen erlangen - egal auf welchem Wege. Auch hier ist kein Bescheid oder Anruf des Amtes abzuwarten.
Eine weitere wichtige Änderung ist zudem, dass sich Kinder jetzt nicht mehr nur mit einem PCR-, sondern auch mit einem professionell durchgeführten Schnelltest (POC) freitesten dürfen.