Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung im Fokus
Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen informiert sich über wichtige Themen rund um das Thema Betreuungsrecht
Kreis Neuwied. Mit Krankheit oder gar der eigenen Sterblichkeit setzt sich niemand gern auseinander. Vorsorgende Verfügungen sind daher ein Thema, das gern auf die lange Bank geschoben wird. Wichtig sind sie trotzdem. Und deshalb hatte sich der Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Landkreis Neuwied Axel Hillenbrand vom AWO-Betreuungsverein als Referenten zu diesem Thema eingeladen eingeladen.
„Sinnvoll ist es auf jeden Fall - gerade in Bezug auf die Patientenverfügung – regelmäßig noch einmal zu lesen, was man vielleicht vor Jahren verfasst hat, um zu prüfen, ob dies auch noch mit den Vorstellungen von heute übereinstimmt“, machte Hillenbrand in seinem Fachvortrag deutlich. Sehr hilfreich sei ein „Vorsorgeordner“, in dem alle relevanten Schriftstücke gesammelt werden.