Kreis-Migrationsbeirat zu Gast im Jobcenter
Aktuelle Informationen zu Leistungen für Ukraine-Flüchtlinge aus erster Hand
Kreis Neuwied: Weit über 2.300 ukrainische Flüchtlinge sind seit Beginn des Krieges in der Ukraine in den Landkreis Neuwied gekommen. Für sie ergibt sich seit dem 1. Juni eine bedeutsame Veränderung. Mit dem sogenannten „Rechtskreiswechsel“ vom Asylbewerberleistungsgesetz zu den Anspruchsgrundlagen des Sozialgesetzbuches (SGB II und XII) werden sie anerkannten Asylbewerberinnen und -bewerbern gleichgestellt. Die Folge: Ein höherer Leistungsanspruch und das Recht, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Zuständig für die Leistungsgewährung ist nun grundsätzlich das Jobcenter. In Einzelfällen sind die Sozialämter die richtigen Ansprechpartner.