Grundsteuerreform
Erinnerung an die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Ab Mitte Juni 2023 versenden die rheinland-pfälzischen Finanzämter Erinnerungsschreiben an Eigentümerinnen und Eigentümer, die Grundbesitz in Rheinland-Pfalz haben und bislang noch keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (Grundsteuererklärung/Feststellungserklärung) abgegeben haben.
Das Schreiben dient zunächst der Erinnerung. Eine Festsetzung von Verspätungszuschlägen ist damit noch nicht verbunden. Das Schreiben verlängert jedoch nicht die bereits am 31. Januar 2023 abgelaufene Abgabefrist.