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Artikel zum Thema: Gerichtsnews



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Yacht-Eigentümerin muss Kosten für Feuerwehreinsatz im Rhein zahlen

Pressemitteilung Nr. 7/2023

Die Halterin einer havarierten Motoryacht muss die Kosten für den dadurch notwendig gewordenen Feuerwehreinsatz zahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine Klage der Halterin ab.

Nachdem die Yacht der Klägerin am 12. April 2019 während einer Überfahrt auf dem Rhein bei St. Goarshausen auf Grund gelaufen war, alarmierte die Rettungsleitstelle die Feuerwehr der beklagten Verbandsgemeinde. Diese nahm mit einer Feuerwehrmehrzweckfähre die Besatzung der havarierten Yacht auf und sicherte diese für die Bergung ab. Nachdem Bergungsversuche erfolglos verlaufen waren, wurde die Yacht durch ein privates Abschleppunternehmen in den Schutzhafen St. Goar geschleppt. Für den Einsatz setzte die Beklagte mit Bescheid vom 5. August 2020 gegenüber der Klägerin Feuerwehrkosten in Höhe von 5.821,65 € fest.

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Errichtung von Kleinwindenergieanlagen für den Eigenbedarf

ist im Außenbereich privilegiert

Pressemitteilung Nr. 6/2023

Kleinwindenergieanlagen können als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden, unabhängig von der Frage, ob der mit ihnen produzierte Strom zum Eigenbedarf verwendet oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Die Kläger beantragten für ihr im Außenbereich liegendes Grundstück die Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von vier Kleinwindenergieanlagen (KWEA) mit einer jeweiligen Gesamthöhe von 6,5 m. Diesen lehnte der Beklagte u. a. mit dem Argument ab, diese seien nicht als im Außenbereich privilegierte Vorhaben zu behandeln, da hierunter nur solche Windenergieanlagen zu fassen seien, die der öffentlichen Versorgung dienten. Eine Einspeisung des Stroms in das öffentliche Stromnetz sei von den Klägern jedoch nicht beabsichtigt. Zudem stünden öffentliche Belange dem Vorhaben entgegen.

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Erfolglose Nachbarklage gegen Kleinspielfeld in Kastellaun

Pressemitteilung Nr. 5/2023

Die Baugenehmigung zur Errichtung eines Kleinspielfeldes in Kastellaun verletzt keine Nachbarrechte der Kläger. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine Nachbarklage ab.

Im Januar 2022 erteilte der Rhein-Hunsrück-Kreis einem im Kreisgebiet ansässigen Sportverein eine Baugenehmigung für ein Kleinspielfeld in Kastellaun. Hierfür wurde zuvor ein schalltechnisches Gutachten eingeholt, das zum Gegenstand der Baugenehmigung gemacht wurde. Die Kläger, Eigentümer eines in der Nähe des Vorhabens liegenden Grundstücks, wandten sich erfolglos gegen die Baugenehmigung mittels Widerspruch und Eilantrag. Während des Widerspruchsverfahrens änderte der beklagte Rhein-Hunsrück-Kreis die Baugenehmigung ab und legte sich auf eine der beiden im schalltechnischen Gutachten behandelten Ausführungs- und Nutzungsvarianten des geplanten Kleinspielfeldes fest.

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Verfahren wegen Parteispenden an die CDU

-Staatsanwaltschaft hat weiteren Strafbefehlsantrag gestellt-

Folgemitteilung -2050 Js 37108/17-

In dem Ermittlungsverfahren wegen Parteispenden an den CDU-Kreisverband Cochem-Zell hat die Staatsanwaltschaft Koblenz den Erlass eines weiteren Strafbefehls bei dem Amtsgericht Cochem - Strafrichter - beantragt, den dieses auch erlassen hat. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.

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Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr

Pressemitteilung Nr. 4/2023

Kann die einjährige Freistellung eines Beamten mit zumutbaren personellen und organisatorischen Maßnahmen nicht kompensiert werden und ist eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung im Tätigkeitsbereich des Beamten ohne diesen nicht mehr gewährleistet, kann der Dienstherr das Sabbatjahr ablehnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz stehende Klägerin beantragte beim Beklagten die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung nach dem sogenannten Sabbatjahr-Modell. Sie beabsichtigte, ihre Arbeitszeit von Mai 2023 bis April 2026 anzusparen, um von Mai 2026 bis April 2027 freigestellt werden zu können. Dies lehnte der Beklagte unter Hinweis auf entgegenstehende dienstliche Belange ab. Mangels Personalersatzes wäre während der Freistellung der Klägerin eine sachgerechte Aufgabenerfüllung in ihrem Aufgabenbereich nicht gewährleistet. Eine interne Vertretung scheide aufgrund der ohnehin bereits bestehenden Personalunterdeckung und der anhaltend hohen Arbeitsbelastung aus.

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Leichenfund in der Nähe des ehemaligen Bahnhofs Wildenburg bei Freudenberg

Am gestrigen Sonntag, 12.03.2023 wurde im Bereich Wildenburg in der Nähe von Freudenberg die Leiche eines Mädchens aufgefunden. Bei dem Kind handelt es sich zweifelsfrei um das seit Samstagabend in Freudenberg vermisste 12-jährige Mädchen.

Die bisher durchgeführten Ermittlungen bestätigen den Verdacht, dass das Mädchen Opfer eines Tötungsdeliktes geworden ist. Hinweise auf ein Sexualdelikt liegen derzeit nicht vor. Zur Feststellung der Todesursache findet heute eine Obduktion der Leiche statt.

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Brand am 08.09.2022 in Neuwied;

Staatsanwaltschaft beantragt Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Folgemitteilung - 2070 Js 55302/22 -

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach einem Wohnhausbrand in Neuwied in der Nacht zum 08.09.2022 gegen einen nunmehr 28jährigen männlichen Beschuldigten aus dem Kreis Neuwied eine Antragsschrift beim Schwurgericht des Landgerichts Koblenz mit dem Ziel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht.

Hierin wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 08.09.2022 seine 54jährige Mutter in dem gemeinsam bewohnten Haus mit einem Beil sowie einem Messer attackiert und vorsätzlich durch massive Gewalteinwirkung gegen Kopf und Oberkörper getötet zu haben. Anschließend soll er in dem Haus Feuer gelegt haben, so dass dieses in Brand geriet und ein Sachschaden in Höhe von etwa 100.000 Euro entstanden ist.

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Schlussurteil im Streit um Loreley-Plateau – 5 U 178/21

Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat mit am 17. Februar 2023 verkündetem Schlussurteil die Pächterin der Loreley Freilichtbühne zur Zahlung ausstehender, jedoch der Höhe nach geminderter Pacht für die Jahre 2017 bis 2019 an die zuständige Gemeinde verurteilt.  Demgegenüber habe die von der Gemeinde ausgesprochene fristlose Kündigung das Pachtverhältnis nicht wirksam beendet, so dass kein Anspruch auf Räumung der Freilichtbühne bestehe. Dem Urteil waren langwierige und umfangreiche Vergleichsbemühungen des Senats vorausgegangen.

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Gemeinsamer Ermittlungserfolg gegen internationale Organisierte Kriminalität

Kryptodienst "Exclu" abgeschaltet

Nach monatelangen intensiven Ermittlungen ist es der Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gemeinsam mit den niederländischen Strafverfolgungsbehörden und dem LKA Rheinland-Pfalz gelungen, die Daten des von Kriminellen genutzten Kryptokommunikationsdienstes „Exclu“ zu entschlüsseln, die Kommunikation zu überwachen und den Dienst abzuschalten. Bei einem gemeinsamen Aktionstag der deutschen, niederländischen, belgischen und polnischen Behörden wurden vergangenen Freitag in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Polen über 70 Objekte durchsucht und über 40 Personen festgenommen. Bei den verhafteten Personen handelt es sich um Nutzer, aber auch Betreiber und Administratoren des Dienstes.

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Beamtin muss zu viel gezahlte Dienstbezüge zurückzahlen

Pressemitteilung Nr. 3/2023

Kannte der Beamte den vorläufigen Charakter einer Stufenfestsetzung, hat er überzahlte Dienstbezüge zurückzuzahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die gegen einen Rückforderungsbescheid erhobene Klage einer Studiendirektorin ab.

Die Klägerin, inzwischen Studiendirektorin im Dienst des beklagten Landes Rheinland-Pfalz, begründete im Jahr 2018 aus einem anderweitigen Beamtenverhältnis erneut ein Beamtenverhältnis zum Beklagten. Da ein Stufenfestsetzungsbescheid noch ausstand, legte der Beklagte dem Grundgehalt der Klägerin zunächst eine vorläufige Erfahrungsstufe zugrunde. Die im Jahr 2021 endgültig erfolgte Stufenfestsetzung hatte für die Vergangenheit eine Überzahlung der Dienstbezüge der Klägerin in Höhe von 4.369,25 € zur Folge. Diesen Betrag forderte der Beklagte von der Klägerin zurück.


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