Yacht-Eigentümerin muss Kosten für Feuerwehreinsatz im Rhein zahlen
Pressemitteilung Nr. 7/2023
Die Halterin einer havarierten Motoryacht muss die Kosten für den dadurch notwendig gewordenen Feuerwehreinsatz zahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine Klage der Halterin ab.
Nachdem die Yacht der Klägerin am 12. April 2019 während einer Überfahrt auf dem Rhein bei St. Goarshausen auf Grund gelaufen war, alarmierte die Rettungsleitstelle die Feuerwehr der beklagten Verbandsgemeinde. Diese nahm mit einer Feuerwehrmehrzweckfähre die Besatzung der havarierten Yacht auf und sicherte diese für die Bergung ab. Nachdem Bergungsversuche erfolglos verlaufen waren, wurde die Yacht durch ein privates Abschleppunternehmen in den Schutzhafen St. Goar geschleppt. Für den Einsatz setzte die Beklagte mit Bescheid vom 5. August 2020 gegenüber der Klägerin Feuerwehrkosten in Höhe von 5.821,65 € fest.