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Artikel zum Thema: Sonstige Nachrichten



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Bombe entschärft

Es ist geschafft: Die Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes Rheinland-Pfalz haben die am Freitag, 26. November gefundene 250 kg schwere Fliegerbombe  entschärft.
Um 12:28 Uhr erklang die Sirene: Die Bombe ist entschärft!
Sehr zur Erleichterung der Verantwortlichen, allen voran Oberbürgermeister Dirk Meid. Die rund 1900 Bürgerinnen und Bürger im betroffenen Evakuierungsbereich 300 Meter rund um den Bombenfundort können jetzt ihre Wohnungen, Häuser und Grundstücke wieder betreten.

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Update: Weihnachts- und Adventmarkt sowie Museumsbetrieb in Mayen

aufgrund von Bombenfund eingeschränkt

Aufgrund des Bombenfundes im Innenstadtgebiet gibt es auch Einschränkungen beim Weihnachts- und Adventmarkt in Mayen. Die geplanten Eröffnungsfeierlichkeiten am heutigen Nachmittag/Abend fallen zunächst aus.

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Fliegerbombe in Mayen gefunden:

Entschärfung findet am Samstag, 27. November um 12 Uhr statt
Evakuierung ab 8 Uhr im Umkreis von 300 Metern

Im Rahmen von Tiefbauarbeiten wurde heute Morgen gegen 8 Uhr eine Fliegerbombe im Bereich des Löwenkaree (Im Preul) gefunden. Der Kampfmittelräumdienst hat die Lage sondiert und gemeinsam wurde sich auf eine Entschärfung am Samstagmittag, 27. November um 12 Uhr, verständigt.

Innerhalb eines Radius von 300 Metern rund um den Fundort wird am Samstag, 27.11.2021, 8 Uhr, evakuiert. Die Entschärfung soll um 12 Uhr erfolgen. Erst nach der erfolgreichen Entschärfung darf das Gebiet wieder betreten werden.

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Student der Universität in Koblenz unterstützt Ahrtal-Helfer durch Kartierung

Michael Pospiech, Student des Fachs BioGeoWissenschaften an der Universität in Koblenz, unterstützt auf ungewöhnliche Weise die Hilfsarbeiten nach der Flutkatastrophe im Ahrtal: Er erstellte eine Informationskarte für Betroffene wie auch Helfer und aktualisiert diese kontinuierlich im Auftrag des Helfer-Stabs Hochwasser Ahrtal.  
Gerade freiwillige Helfer können auf der Karte von Michael Pospiech (im Bild) wichtige Informationen finden und zusätzliche Daten einpflegen lassen. Bild: Michael Pospiech

Die Karte „Informationskarte_Hochwasser_Ahrtal_2021“ beinhaltet Informationen zu den Standorten verschiedenster Angebote wie zum Beispiel Camps/Unterkunft für freiwillige Helfer, Infopoints, mobile Toiletten, Verpflegungsstellen, Zustand der Brücken und vielem mehr. Sie dient damit als eine Übersicht, um Betroffenen und Helfern einen Überblick über die verschiedenen Angebote, zum Beispiel der Versorgung im Ahrtal zu verschaffen.

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Handwerk bleibt stabiler Faktor in Pandemie und Flutkatastrophe

HwK-Vollversammlung: Fachkräftesicherung weiterhin ein Thema im Handwerk.
KOBLENZ. Trotz schwieriger Zeiten geht der Blick im Handwerk nach vorn. Auch in der Vollversammlung der Handwerkskammer (HwK) Koblenz war die Aufbruchstimmung deutlich zu spüren. Und die Kammer wird dabei selbst massiv in die Region investieren. Vor diesem Hintergrund waren die geplanten Baumaßnahmen und natürlich auch Digitalisierung sowie Fachkräftesicherung die großen Themen im „Parlament“ des regionalen Handwerks.

 Die Vollversammlung der HwK Koblenz konnte dank des strengen Hygienekonzepts - 2G-Regel sowie Test der Teilnehmer vor Ort - als Präsenzveranstaltung stattfinden.   Foto: Reinhard Kallenbach

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Wiederaufbau des Ahrtals ist nun Sache des Fachhandwerks

Handwerkskammer Koblenz informiert über Rahmenbedingungen der Wiederaufbauhilfen, Einsatz von Fördermitteln über Gutachten in handwerkliche Leistungen und deren Abrechnung

Koblenz/AHRTAL. Nach der Hochwasserkatastrophe und den folgenden Aufräumarbeiten ist längst die Phase des Wiederaufbaus im Ahrtal angelaufen. „Die ehrenamtlichen Helfer haben auf dem Weg dahin einen sehr starken und sehr wichtigen Beitrag geleistet“, lobt die Spitze der Handwerkskammer (HwK) Koblenz. „Ohne diese Hilfestellungen wäre das Ahrtal in seinem Wiederaufbauprozess längst nicht da, wo wir aktuell stehen“, stellen HwK-Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich und Präsident Kurt Krautscheid klar. Beide leiten seit Monaten die regelmäßigen Jour Fix-Runden in der Ahr-Akademie mit Mitgliedern der Krisenstäbe, Entwicklungs- und Energieagenturen, handwerklichen Organisationen, Energieversorgern, Bürgermeistern oder freiwilligen Helfern. Die dabei ausgetauschten Informationen aus erster Hand lieferten wichtige Anhaltspunkte zu Sachstand und Fortschritt, aber auch zu Engpässen und Lösungsansätzen bei deren Beseitigung.

 Bundesweit organisiert sich Handwerker, um die entstandenen Schäden im Ahrtal zu beheben.  Foto: HwK Koblenz

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Eröffnungsfeier der Jahreskunstausstellung ist abgesagt

Eröffnungsfeier der Jahreskunstausstellung mit mittelrheinischen Künstlerinnen und Künstlern im Roentgen-Museum Neuwied ist abgesagt
Ausstellung ist vom 27.11.2021 - 30.01.2022 zu besichtigen

Die für Samstag, 27. November 2021, geplante Eröffnungsfeier der Ausstellung „Gemälde, Grafiken und Plastiken zeitgenössischer mittelrheinischer Künstler“ im Roentgen-Museum Neuwied ist bedingt durch die momentane Corona-Situation abgesagt. Die Ausstellung selbst ist aber vom 27.11.2021 bis 30.01.2022 im Roentgen-Museum zu besichtigen.

Zahlreiche Künstlerinnen und Künstler aus der Mittelrhein-Region präsentieren in dieser bekannten, traditionellen Ausstellung rund 70 Gemälde, Grafiken, Fotografien sowie Skulpturen und Objekte. Die ausgestellten Arbeiten wurden von einer Fachjury ausgewählt.

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Bürgermeister scheitert mit Klage gegen die Wahl seines NachfolgersKein Betreff

Pressemitteilung Nr. 34/2021

Der ehemalige Bürgermeister der Stadt Bad Kreuznach hat keinen Anspruch auf die Feststellung, dass die Wahl des neuen Bürgermeisters rechtswidrig gewesen ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Anlässlich der am 17. November 2021 endenden Amtszeit des Klägers als bisheriger Bürgermeister wurde am 3. April 2021 die Stelle des Bürgermeisters der beklagten Stadt Bad Kreuznach mit einer Bewerbungsfrist bis zum 30. April 2021 öffentlich ausgeschrieben. Weil sich hierauf bis zum 19. April 2021 niemand beworben hatte, veranlasste die Oberbürgermeisterin der Beklagten die erneute Veröffentlichung der Ausschreibung und legte das Ende der Bewerbungsfrist auf den 31. Mai 2021 fest. Am 21. April 2021 ging die Bewerbung des Klägers, am 31. Mai 2021 die des Beigeladenen ein, der in der Folgezeit zum neuen Bürgermeister gewählt wurde. Dagegen erhob der Kläger Klage mit der Begründung, die Wahl sei zu wiederholen, weil sie an einem erheblichen Verfahrensfehler leide. Die Oberbürgermeisterin der Beklagten sei nicht befugt gewesen, die Bewerbungsfrist zu verlängern.

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Versorgungsempfänger hat Anspruch auf Beihilfe für eine Brille

Pressemitteilung Nr. 33/2021

Ein erneuter Beihilfeantrag, dem nunmehr der erforderliche Verordnungsbeleg beigefügt wurde, kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es sei bereits bestandskräftig über den Beihilfeanspruch entschieden worden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und verpflichtete die beklagte Pfälzische Pensionsanstalt, dem Kläger Beihilfe für seine Brille zu gewähren.

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Landesfinanzausgleichsgesetz:

Keine Normenkontrolle gegen Weitergeltungsanordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz

Pressemitteilung Nr. 32/2021

Die Weitergeltungsanordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz betreffend die Regelungen des für verfassungswidrig erklärten Landesfinanzausgleichsgesetzes kann dem Bundesverfassungsgericht nicht zur Normenkontrolle vorgelegt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies damit Klagen der Verbandsgemeinde Birkenfeld und der Ortsgemeinde Ellweiler ab.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz erhalten vom Land im Wege des kommunalen Finanzausgleichs Zuweisungen nach den Vorschriften des Landesfinanzausgleichsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Mit Urteil vom 14. Februar 2012 – VGH N 3/11 – entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, dass die einschlägigen Vorschriften des Landesfinanzausgleichsgesetzes verfassungswidrig seien und verpflichtete den Gesetzgeber, spätestens bis zum 1. Januar 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Nach Erlass eines neuen Landesfinanzausgleichsgesetztes setzte das Land Rheinland-Pfalz mit Bescheid vom 24. Juli 2015 die Schlüsselzuweisungen betreffend das Jahr 2014 neu fest, und zwar für die Verbandsgemeinde Birkenfeld in Höhe in Höhe von 2.167.208,00 € und für die Ortsgemeinde Ellweiler in Höhe von 37.922,00 €.


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