Archiv.Lebendiges-Neuwied

Artikel zum Thema: Sonstige Nachrichten



zum Thema : Sonstige Nachrichten
  • mehr... (1 mehr Zeichen)
  • Druckoptimierte Version
  • 60 mal gelesen

POL-PDNR: Fahren ohne Fahrerlaubnis/ Sicherstellung Fahrzeug

2021-12-30T17:48:00  -  Bad Hönningen (ots) -

Ein 46 jähriger Mann aus Rheinbrohl wurde am 30.12.21 um 16:15 Uhr durch Kollegen der Polizeiinspektion Linz einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Beschuldigte führte ein Kraftfahrzeug, obwohl ihm in der Vergangenheit unanfechtbar die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen wurde. Der unbelehrbare Mann ist in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Weiterhin wurde das Fahrzeug, ein Audi A5 Sportback mit dem Ziel der Einziehung sichergestellt. Der gute Vorsatz, sich im nächsten Jahr häufiger zu Fuß zu bewegen, wurde damit aus polizeilicher Sicht beschleunigt.

zum Thema : Sonstige Nachrichten
  • mehr... (1 mehr Zeichen)
  • Druckoptimierte Version
  • 45 mal gelesen

POL-PDNR: Lebendes Tier in Mülltonne entsorgt

2021-12-29T11:34:21

Bad Hönningen (ots) -

Eine Zeugin aus Bad Hönningen wurde am 28.12.2021 gegen 13:30 h darauf aufmerksam, dass eine unbekannte Person ein lebendes Meerschweinchen in ihrer Mülltonne entsorgt hat. Das Tier wurde durch die Zeugin in Obhut genommen und an eine Tierschutzorganisation vermittelt. Am heutigen Tag entschloss sich die Zeugin zur Erstattung einer Strafanzeige, nachdem sie den Umstand über soziale Medien veröffentlicht und dort zur Anzeigenerstattung ermutigt wurde.

Es liegen derzeit keine Täterhinweise vor. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eröffnet. Die Polizei ist auf Zeugenhinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Linz am Rhein, Tel. 02644/9430 oder pilinz.wache@polizei.rlp.de

zum Thema : Sonstige Nachrichten
  • mehr... (1412 mehr Zeichen)
  • Druckoptimierte Version
  • 61 mal gelesen

Bienenkommando: Schutz der Tiere kennt keine Grenzen

Das Bienenkommando Koblenz ist eine Arbeitsgemeinschaft des Spielhaus am Moselufer in städtischer Trägerschaft und hat es sich zur Aufgabe gemacht, Lebensräume sowie Nistplätze für Insekten, Vögel und anderen bedrohten Tieren zu schaffen, um dem voranschreitenden Artensterben entgegenzuwirken. Bei der Gestaltung der Insektenhotels versuchen die Mitarbeitenden die Kinder und Jugendlichen bei der Arbeit zu integrieren. Bei diesem niedrigschwelligen Angebot, entsteht ein freier losgelöster Rahmen, der es erlaubt, die Thematik des Umweltschutzes den Kindern- und Jugendlichen näher zu bringen. Auf diese Weise, konnten schon zahlreiche Insektenhotels gebaut und errichtet werden.

Das Bienenkommando Koblenz war auch im Ahrtal im Einsatz: v. l. Karsten Walkembach, Ragna Neumann-Franz, Chris Krauslach

zum Thema : Sonstige Nachrichten
  • mehr... (1161 mehr Zeichen)
  • Druckoptimierte Version
  • 122 mal gelesen

Würth Industrie Service GmbH & Co. KG spendet 50.000 Euro

Caritas Ahrweiler leistet mit Betrag nachhaltige Hilfe für Menschen an der Ahr
Eine Spende von 50.000 Euro hatten Jacqueline Erbacher, Produktmanagerin – Würth Service GmbH & Co. KG, sowie Jörn Matyzent, Direktvertriebsleiter – Würth Industrie Service GmbH & Co. KG, im Gepäck, als sie aus Bad Mergentheim und aus dem Sauerland in Bad Neuenahr-Ahrweiler anreisten. Das bemerkenswerte Weihnachtsgeschenk der Würth Industrie Service GmbH & Co. KG aus Bad Mergentheim ging an die Caritas Ahrweiler. Herzlich bedankten sich Caritas-Geschäftsführer Richard Stahl und Caritas-Mitarbeiterin Christiane Böttcher für diese großzügige Spende. Und Jacqueline Erbacher, die im Vertrauensrat von Bad Mergentheim die Mitarbeiterbelegschaft vertritt, erklärte, wie der hohe Betrag zustande kam: „Uns als Vertrauensrat war es wichtig, selbst etwas Gutes zu tun.

Nachhaltige Hilfe für die Menschen an der Ahr soll nach dem Willen von (von links) Jörn Matyzent, Christiane Böttcher, Jacqueline Erbacher und Richard Stahl mit der Würth-Spende geleistet werden.  Foto: E.T. Müller

zum Thema : Sonstige Nachrichten
  • mehr... (2056 mehr Zeichen)
  • Druckoptimierte Version
  • 37 mal gelesen

Frührentner muss Wohngeld zurückzahlen

Pressemitteilung Nr. 39/2021
Ein Wohngeldempfänger kann sich nicht auf Vertrauensschutz berufen und darf das Wohngeld nicht behalten, wenn er für den Zeitraum, für den Wohngeld gewährt worden ist, nach der Wohngeldgewährung nachträglich eine Erwerbsminderungsrente erhält. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

zum Thema : Sonstige Nachrichten
  • mehr... (4066 mehr Zeichen)
  • Druckoptimierte Version
  • 44 mal gelesen

Unwetterkatastrophe im Ahrtal; Stand der Ermittlungen

21.12.2021
Staatsanwaltschaft Koblenz

1. Folgemitteilung - 2030 Js 44662/21 -
 
Am 06.08.2021 hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung im Amt - jeweils begangen durch Unterlassen - mitgeteilt. In der in diesem Zusammenhang durchgeführten Pressekonferenz vom gleichen Tag hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für beide Beschuldigte geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist.

zum Thema : Sonstige Nachrichten
  • mehr... (1292 mehr Zeichen)
  • Druckoptimierte Version
  • 43 mal gelesen

Weiterhin erhebliche Probleme im ÖPNV im Kreis Mayen-Koblenz

Verkehrsunternehmer erhält Abmahnung
KREIS MYK. Am 12. Dezember sind die neuen Busfahrpläne in Mayen-Koblenz in Kraft getreten. Bei den zum Transdev-Konzern gehörenden Verkehrsbetrieben Rhein-Eifel-Mosel (VREM) gibt es von Beginn an massive Probleme bei der Erbringung der vertraglich festgelegten Fahrten. Um übergangsweise wenigstens die Schülerverkehre sicherzustellen, hatten der Landkreis Mayen-Koblenz und der Verkehrsverbund Rhein-Mosel die Transdev dazu aufgefordert, alle Kräfte in eine reibungslose Erbringung der Schülerverkehre zu stecken und die dafür erforderlichen Umplanungen der Dienstpläne vorzunehmen.

zum Thema : Sonstige Nachrichten
  • mehr... (2549 mehr Zeichen)
  • Druckoptimierte Version
  • 54 mal gelesen

Corona-Testpflicht an Schulen (u. a. mit „Lollytests“) war rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 38/2021

Die in der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 8. Oktober 2021 (26. CoBeLVO) geregelte Corona-Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht in rheinland-pfälzischen Schulen begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Nach § 14 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 26. CoBeLVO war die Teilnahme am Präsenzunterricht nur für Schülerinnen und Schüler zulässig, die genesen oder geimpft waren, oder die zweimal in der Woche in der Schule mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden oder die zu Beginn des Schultages über einen Nachweis verfügten, dass keine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorlag. Der Kläger ist Grundschüler. Er begehrte vom Beklagten, ihm ausnahmsweise die Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Durchführung von Testungen zu gestatten. Zur Begründung berief er sich darauf, dass die Testpflicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Grundrechte und einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention darstelle, sowie außerdem auf die hohe Fehleranfälligkeit der Tests. Darüber hinaus sei sie gleichheitswidrig, weil sie nicht auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vorgesehen sei. Der Beklagte lehnte die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung unter Hinweis auf die Gesetzeslage ab, informierte die Schulen aber darüber, dass in medizinisch begründeten Fällen künftig auch sog. Lollytests akzeptiert würden.

zum Thema : Sonstige Nachrichten
  • mehr... (1729 mehr Zeichen)
  • Druckoptimierte Version
  • 76 mal gelesen

Schülerverkehre in Kreis Mayen-Koblenz müssen oberste Priorität haben!

Landkreis und VRM drängen auf Umstrukturierung der Dienstpläne

KREIS MYK. Am 12. Dezember sind die neuen Busfahrpläne in Mayen-Koblenz in Kraft getreten. Bei den zum Transdev-Konzern gehörenden Verkehrsbetrieben Rhein-Eifel-Mosel (VREM) gibt es weiterhin massive Probleme in den Bereichen Maifeld, Pellenz, Andernach und Vordereifel. Da momentan keine Besserung in Sicht ist und eine vertragsgemäße Erbringung sämtlicher Linien durch das Unternehmen nicht erbracht werden kann, haben der Landkreis Mayen-Koblenz und der Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) die Transdev unmissverständlich aufgefordert, alle Kräfte in eine reibungslose Erbringung der Schülerverkehre zu stecken und die dafür erforderlichen Umplanungen der Dienstpläne vorzunehmen.

 

zum Thema : Sonstige Nachrichten
  • mehr... (2295 mehr Zeichen)
  • Druckoptimierte Version
  • 67 mal gelesen

ÖPNV-Chaos in Teilen des Landkreises Mayen-Koblenz

Landrat und VRM: „Verkehrsunternehmen VREM verletzt vertragliche Pflichten!“

KREIS MYK. Am 12. Dezember sind die neuen Busfahrpläne in Mayen-Koblenz in Kraft getreten. Gleichzeitig haben zwei Verkehrsunternehmen ihren Betrieb aufgenommen, um die täglich 102 Linien im Landkreis, welche sich auf fünf Bereiche verteilen, zu bedienen. Während die Aufgabenübernahme bei der Firma Zickenheiner aus Koblenz, die hauptsächlich für die Gemeinden entlang der Rheinschiene zuständig ist, nahezu reibungslos funktionierte, gab es beim anderen Busunternehmen, den Verkehrsbetrieben Rhein-Eifel-Mosel (VREM), massive Probleme in den Bereichen Maifeld, Pellenz, Andernach und Vordereifel. Kreisverwaltung und Verkehrsverbund Rhein-Mosel sind nicht bereit, diesen Zustand zu akzeptieren und fordern die VREM dazu auf, sofort ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen und den reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.


477 Artikel (48 Seiten, 10 Artikel pro Seite)