01.01.2018 – 11:37

Neuwied (ots) - Für die Polizei Neuwied gab es im benannten Berichtszeitraum ein arbeitsreiches Silvester- und Neujahrswochenende. Unter anderem wegen zahlreichen Verkehrsunfällen, mal unter Beteiligung eines alkoholisierten Fahrradfahrers, wir berichteten bereits, mal wegen unangepasster Geschwindigkeit auf der Bundesstraße 256, wo es bei zwei Verkehrsunfällen mit jeweils jüngeren Fahrzeugführern, welche die Kontrolle über ihre Fahrzeuge verloren hatten zu Sachschäden kam oder letztlich bei Verkehrsunfällen mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, bei welchen die Beamten ausrücken mussten.

Weiter wurde am Wochenende in drei Fällen versucht in verschiedene Gebäude im Stadtgebiet einzubrechen. Dabei wurden neben einem Wohnhaus auch ein Restaurant sowie ein Juwelier in der Innenstadt angegangen. In allen drei Fällen blieb es glücklicherweise nur beim Versuch und den dabei entstandenen Sachschäden.

In der Silvesternacht selbst kam es zu mehreren Körperverletzungsdelikten im Innenstadtbereich, welche jedoch jeweils durch das schnelle Einschreiten der Beamten immer wieder rechtzeitig beendet und eine etwaige Fortsetzung unterbunden werden konnten. In allen Fällen war bei den Beteiligten Alkohol im Spiel. Es blieb jedoch stets bei leichteren Verletzungen.

Zuviel Alkohol hatte auch ein 56-Jähriger Fahrzeugführer in der Atemluft, als er durch die Beamten gegen 02.30 Uhr einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Der Schnelltest zeigte einen stattlichen Wert von 1,62 Promille an, so dass die Weiterfahrt untersagt, der Führerschein sichergestellt und dem Fahrer eine Blutprobe entnommen werden musste. Ihn erwarten aufgrund von Trunkenheit im Verkehr ein Strafverfahren sowie der Verlust der Fahrerlaubnis.

Ebenfalls im Rahmen einer Verkehrskontrolle, konnten am frühen Sonntagmorgen bei einem 19-Jährigen Fahrzeugführer drogentypische Beweisanzeichen festgestellt werden. Da im Rahmen der Kontrolle neben Konsumutensilien für Marihuana auch der Konsum von Cannabis zwei Tage zuvor eingeräumt worden war, mussten dem Fahranfänger ebenfalls die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen werden. Zudem wird eine Meldung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gefertigt und über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

Nicht ausgeblieben sind zudem die für eine Silvesternacht mittlerweile typischen Einsätze wie Mülltonnenbrände, brennende Altkleidercontainer, gesprengte Briefkästen oder sonstige Einsätze und gemeldete Schäden an Gegenständen jeglicher Art, welche durch den verbotenen Einsatz von Feuerwerkskörpern verursacht wurden. Alle Einsätze konnten jedoch teilweise mit der gleichzeitig alarmierten Feuerwehr, teilweise jedoch auch in Eigenregie bewältigt werden. In einigen Fällen kam es durch die Zündung und missbräuchliche Verwendung der Feuerwerkskörpern zu Sachschäden, weshalb hierbei jeweils Strafverfahren eröffnet wurden und seitens der Polizei Neuwied weiter ermittelt wird.