2023-07-03T23:31:17  Rheinbrohl (ots) -

Der Geschädigte aus Rheinbrohl entdeckte eine Annonce für einen PKW bei einem Internetportal und trat per E-Mail mit dem angeblichen Verkäufer in Kontakt. Nach der Einigung auf einen Kaufpreis gab der Täter an, ein Transportunternehmen mit der Lieferung des PKW an den Geschädigten zu beauftragen. Im weiteren Verlauf erhielt der Geschädigte noch mehrere E-Mails des angeblichen Transportunternehmens, sodass er schließlich den vereinbarten Betrag auf ein Konto überwies. Glücklicherweise fiel die Überweisung bei der Bank auf, sodass der Betrag vermutlich zurück gebucht werden kann.

.