2012: Vor 350 Jahren wurde die Neuwieder Stadtbevölkerung freier, nur die Landbevölkerung lebte weiterhin in Unfreiheit.

1662 erließ Graf Friedrich III. das Stadtrechtsprivileg und verlieh damit den Bürgern seiner jungen Stadt ungewöhnliche Freiheitsrechte.

Die neuen Freiheiten waren:
- Freie Ausübung der Religionen "in ihren Häusern"
- Befreiung von Frondiensten
- Befreiung von Leibeigenschaft
- Marktrecht
- Recht auf Bildung eines Magistrats und Ausüben niederer Gerichtsbarkeit
- Recht der Stadt, die Hälfte der Wein- und Biersteuer einzunehmen
- Recht der Stadt, Strafgelder zu erheben und die Hälfte einzunehmen
- Recht auf kostenlosen und zehn Jahre steuerfreien Bauplatz
- Landesherr darf Einnahmen aus der Stadt nicht verpfänden.


Verkündung Religionsfreiheit


Diese Freiheiten waren ein wichtiger Grundstein für die neue Stadtwntwicklung.
Besonders die Religionsfreiheit bescherte Neuwied einen regen Zulauf. Viele religiös Verfolgte kamen nach Neuwied, um dort ihr neues Zuhause zu finden. Allen voran kamen die Mennoniten. Aber auch die Herrenhuter Brüdergemeinde hat deutliche Spuren hinterlassen, die bis heute noch sichtbar sind. So hatte Neuwied den ersten Kindergarten in Deutschland, dessen Gebäude heute noch steht.

Im Laufe des Jubiläumjahres wurden die Freiheiten noch einmal symbolisch verkündet.
Am 26. Juli 2012 fand die Veranstaltungsreihe im Hof des fürstlichen Schlosses ihren Abschluss. Alle neun Freiheitsrechte wurden von dem Ensemble „Theater&Co.“ durch eine Aufführung dargestellt. Moderiert wurde die Veranstaltung von Joe Knipp, Leiter des Theaters am Sachsenring in Köln und Kulturpreisträger der Stadt Neuwied.

Bilder dieser Veranstaltung sind >>> hier zu finden.


Verkündung Befreiung vom Frondienst