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Artikel zum Thema: Gerichtsnews



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Keine Genehmigung für privaten Bestattungsplatz

Pressemitteilung Nr. 15/2022

Ein im Eifelkreis Bitburg-Prüm lebender Kläger hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Anlage eines privaten Bestattungsplatzes für zwei Urnenbestattun­gen in der auf seinem Grundstück gelegenen Hofkapelle. Dies entschied das Ober­verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger begründete seinen Wunsch, dass er und seine Ehefrau nach ihrem Tod in der ihnen gehörenden Hofkapelle, die sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite ihres Wohnhauses auf einem ihm gehörenden Grundstück befindet, im Rahmen einer Urnenbestattung beige­setzt werden, im Wesentlichen damit, dass die Kinder sich nicht um die Grabpflege auf dem örtlichen Friedhof kümmern könnten, da sie alle verzogen seien. Zudem laufe das Nutzungsrecht an der dort vorhandenen eigenen Grabstelle im Jahre 2030 aus. Zu der unter Denkmalschutz stehenden (im Jahre 1912 errichteten) Hofkapelle bestehe ein besonderer persönlicher Bezug, weil der Patenonkel des Klägers diese erbaut habe. Seine Ehefrau und er lehnten eine Bestattung in der Grab­stelle auf dem kommunalen Friedhof ab, da sich die Zeiten geändert hätten und sie über eine eigene Hofkapelle verfügten. Das Verwaltungsgericht gab der Klage statt und ver­pflichtete den beklagten Eifelkreis Bitburg-Prüm, dem Kläger die begehrte Genehmi­gung zur Anlage eines privaten Bestattungsplatzes für zwei Urnenbestattungen in der auf seinem Grundstück gelegenen Hofkapelle zu erteilen (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Trier Nr. 7/2022). Auf die Berufung des Beklagten hob das Ober­verwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und wies die Klage ab.

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Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Stand der Ermittlungen

6. Folgemitteilung -2030 Js 44662/21 -

Am 06.08.2021 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt - jeweils begangen durch Unterlassen - mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Dieser Ankündigung folgend hat sie mit Pressemitteilungen vom 21.12.2021, 15.03.2022, 09.06.2022, 09.09.2022 und 27.09.2022 den jeweiligen Stand der Ermittlungen mitgeteilt.

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Einschulung außerhalb des Schulbezirks nur bei wichtigem Grund

Pressemitteilung Nr. 34/2022

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Eilverfahren das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der dem betroffenen Schüler ausnahmsweise einen Anspruch auf Zuordnung zu einer außerhalb seines Schulbezirks liegenden Grundschule vermitteln könnte, verneint.

Der Antragsteller begehrte, vertreten durch seine Eltern, seine Einschulung in einer schulbezirksfremden Grundschule. Zur Begründung machte er im Wesentlichen geltend, seine sozialen Kontakte befänden sich nahezu ausschließlich im Bereich der Wunschschule, weil er eine im dortigen Ortsteil gelegene Kindertagesstätte besucht hätte; er wolle mit seinen Freunden eingeschult werden.

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Durchsuchungen gegen Mitglieder der terroristischen Vereinigung ...

Durchsuchungen gegen Mitglieder der terroristischen Vereinigung im Ausland "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK)

Seit heute Morgen um sechs Uhr laufen im Saarland umfangreiche Durchsuchungen, die sich gegen mutmaßliche Mitglieder der als ausländische terroristische Vereinigung eingestuften “Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) richten.

Im Zuge von Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz – Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz (ZeT) – und des Landespolizeipräsidiums Saarbrücken wurden in den frühen Morgenstunden die Wohnungen von vier Beschuldigten aus Lebach, Völklingen, Losheim und Beckingen sowie eine kurdische Einrichtung in Saarbrücken durchsucht.

Gegen die Beschuldigten besteht der Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung PKK.

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Stellenbesetzungsverfahren darf nicht willkürlich abgebrochen werden

Pressemitteilung Nr. 33/2022

Bricht ein Dienstherr ein Besetzungsverfahren für eine Beamtenstelle ab und stellt sich diese Entscheidung als willkürlich dar, ist das Besetzungsverfahren fortzusetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einem Eilantrag einer Stellenbewerberin statt.

Die Antragsgegnerin, die Deutsche Telekom AG, hatte ein Stellenbesetzungsverfahren für eine Beamtenstelle mit der Begründung abgebrochen, die im Auswahlverfahren vorgelegten dienstlichen Beurteilungen der Bewerber seien nicht mehr hinreichend aktuell. Aus diesem Grund sei das Stellenbesetzungsverfahren endgültig abzubrechen. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin, die sich auf die ausgeschriebene Stelle beworben hatte.

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Ärztin durfte Verschreibung von Betäubungsmitteln untersagt werden

Pressemitteilung Nr. 32/2022

Einer Ärztin, die im erheblichen Maße gegen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Vornahme von sogenannten „Take-Home-Verschreibungen“ verstoßen hatte, durfte untersagt werden, zukünftig am Betäubungsmittelverkehr teilzunehmen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz in einem Eilverfahren.

Die Antragstellerin, eine Ärztin, die im Rahmen von Substitutionstherapien über sechs Jahre in mindestens 138 Fällen Patienten Betäubungsmittel für die eigenverantwortliche Einnahme zu Hause verschrieben hatte, wandte sich gegen die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung verfügte einschränkungslose Untersagung der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr. Diese Verfügung begründete die Behörde damit, dass die Antragstellerin über viele Jahre „Take-Home-Verschreibungen“ vorgenommen habe, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen hätten. Nach den dafür geltenden Regelwerken müssten Ärzte in ihrer Entscheidung einstellen, ob die Risiken einer Selbst- oder Fremdgefährdung, insbesondere für gegebenenfalls im Haushalt mit lebende Kinder, so weit wie möglich ausgeschlossen seien und der Patient stabil keine weiteren Substanzen konsumiere, die zusammen mit der Einnahme des Substitutions­mittels zu einer schwerwiegenden gesundheitlichen Gefährdung führen könnten. Diese Voraussetzungen seien in einer Vielzahl von Fällen nicht gegeben gewesen.

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Schüsse in Breitscheid am 30.09.2022

Am 30.09.2022 wurden gegen 14 Uhr in Breitscheid im Kreis Neuwied eine 74jährige Frau und deren 34jährige Tochter durch Schüsse schwer verletzt. Beide erlitten mehrere Schussverletzungen und befinden sich weiterhin in stationärer Behandlung. Ihr Zustand ist momentan stabil.

Die 74jährige Verletzte konnte zwischenzeitlich bereits Angaben machen. Sie hat als mutmaßlichen Täter einen 55jährigen Mann identifiziert, der im Verdacht steht, am Vormittag des 30.09.2022 im Dormagener Stadtteil Hackenbroich einen 36jährigen Mann erschossen zu haben. Der 55jährige kosovarische Staatsangehörige ist am selben Tag gegen 17 Uhr in Dormagen mit einer Schussverletzung aufgefunden worden, der er nachfolgend erlag.

Zu den Hintergründen der Schüsse auf die Frauen in Breitscheid können derzeit noch keine näheren Aussagen getroffen werden. Allerdings kannten sich die verletzten Frauen und der 55jährige mutmaßliche Schütze, der in Dormagen gelebt und sich zeitweilig auch in Breitscheid aufgehalten haben soll.

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Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Stand der Ermittlungen

5. Folgemitteilung - 2030 Js 44662/21 -

Am 06.08.2021 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt - jeweils begangen durch Unterlassen - mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Dieser Ankündigung folgend hat sie mit Pressemitteilungen vom 21.12.2021, 15.03.2022, 09.06.2022 und 09.09.2022 den jeweiligen Stand der Ermittlungen mitgeteilt.

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Der Sachverständige ist insbesondere zu folgenden Schlüssen gelangt:

Unwetterkatastrophe im Ahrtal: Stand der Ermittlungen

4. Folgemitteilung - 2030 Js 44662/21 -

Am 06.08.2021 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt - jeweils begangen durch Unterlassen - mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie angekündigt, die Medien und die Öffentlichkeit fortlaufend über den Gang der Ermittlungen zu unterrichten, soweit dies ermittlungstaktisch und unter Berücksichtigung der für die Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung rechtlich möglich ist. Dieser Ankündigung folgend hat sie mit Pressemitteilungen vom 21.12.2021, 15.03.2022 und 09.06.2022 den jeweiligen Stand der Ermittlungen mitgeteilt. Diese Mitteilungen werden nunmehr ergänzt:

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Brand mit Todesfolge am 08.09.2022 in Neuwied

2070 Js 55302/22

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach einem Wohnhausbrand in Neuwied in der Nacht zum 08.09.2022 gegen einen 27jährigen Beschuldigten aus dem Kreis Neuwied ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes eingeleitet.

In dem von dem Brand betroffenen Haus wurde ein Leichnam aufgefunden, der ersten Erkenntnissen zufolge Spuren von Gewalteinwirkung aufwies. Das abschließende Ergebnis der angeordneten Obduktion steht allerdings noch aus.

Der Verdacht gegen den Beschuldigten gründet sich insbesondere auf die Angaben eines Zeugen zu Äußerungen, die der Beschuldigte nach Ausbruch des Brandes getroffen haben soll.


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