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Artikel zum Thema: Gerichtsnews



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Beschränkung der Corona-Sonderzahlung auf aktive Landesbedienstete rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 45/2022

Die Beschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises für die im Jahr 2022 gewährte Corona-Sonderzahlung auf solche Bedienstete, die zum 29. November 2021 in einem aktiven Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum beklagten Land Rheinland-Pfalz gestanden haben, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage eines pensionierten Landesbediensteten ab.

Zum 8. April 2022 trat das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in Kraft, wonach solche Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die zum 29. November 2021 in einem aktiven Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land Rheinland-Pfalz gestanden haben, zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die COVID-19-Pandemie Anspruch auf eine einmalige Corona-Sonderzahlung haben.

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Bebauungsplan der Gemeinde Wellen unwirksam

Pressemitteilung Nr. 18/2022

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Das neue Wellen Teil 1“ der Ortsgemeinde Wellen (Verbandsgemeinde Konz), mit dem die Errichtung eines Lebensmittelmarktes ermöglicht werden soll, ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Nach mehreren Umplanungen beschloss der Gemeinderat der Ortsgemeinde Wellen am 30. August 2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Das neue Wellen Teil 1“, mit dem insbesondere die Errichtung eines Einkaufsmarkts vorgesehen war. Gegen den Bebauungsplan reichten zwei Firmen einen Normenkontrollantrag beim Oberver­waltungsgericht ein. Die eine Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, das zum Teil im Bebauungsplangebiet liegt. Ein Ratsmitglied, das mit dem Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Antragstellerin verschwägert ist, nahm zwar nicht an der Beratung und Abstimmung hinsichtlich der Abwägung der Einwendungen der Antrag­stellerin teil, wirkte aber an der Abstimmung über den Satzungsbeschluss des Gemein­derats zum Bebauungsplan mit. Die andere Antragstellerin betreibt ein Unternehmen, dessen südöstlich vom Plangebiet gelegenen Betriebsflächen über eine durch das Plangebiet verlaufende Straße erschlossen werden. Sie macht u.a. geltend, ihre Erschließungssituation werde sich durch die Verlegung dieser Straße verschlechtern

Das Oberverwaltungsgericht gab den Normenkontrollanträgen statt und erklärte den angegriffenen Bebauungsplan für unwirksam.

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Klage gegen fehlerhafte Prüferbestellung im Promotionsverfahren erfolglos

Pressemitteilung Nr. 44/2022

Ein Promotionsstudent kann nicht rügen, ein Betreuer für sein Promotionsvorhaben sei fehlerhaft bestellt worden, wenn er diesen selbst vorgeschlagen hat. Dies gelte erst recht, wenn er mehrere Schritte des Promotionsvorhabens unter Beteiligung des Betreuers ohne Erhebung dieser Rüge durchlaufen habe. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab.

Die seit dem Jahr 2014 als Promotionsstudentin an der beklagten Universität eingeschriebene Klägerin sprach sich im Exposé zu ihrem Promotionsvorhaben für die Bestellung eines namentlich benannten Professors als Zweitbetreuer aus. Dieser Empfehlung kam der Vorsitzende des Promotionsausschusses nach. Erst- und Zweitbetreuer bewerteten die Dissertation – nachdem diese wegen von den Betreuern festgestellter Mängel von der Klägerin überarbeitet worden war – mit der Note „nicht ausreichend (5,0)“. Die Klägerin beantragte daraufhin bei der Beklagten erfolglos die Neubewertung der Dissertation durch zwei neue Gutachter.

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Rundfunkbeitrag: Keine Befreiung wegen eines Leistungsverweigerungsrechts oder

aus Glaubens- und Gewissensgründen

Ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalles kann weder auf ein Leistungsverweigerungsrecht noch darauf gestützt werden, das Programm verstoße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab.

Die Klägerin begehrte die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalles. Nachdem die beklagte Rundfunkanstalt dies im vorangegangenen Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren abgelehnt hatte, verfolgte die Klägerin ihr Begehren auf dem Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Koblenz weiter.

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Ermittlungsverfahren wegen Tötungsdelikt am 09.12.2022 -2080 Js 76042/22-

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags gegen einen in Niedersachsen stationierten Bundeswehrsoldaten. Dem 32jährigen Beschuldigten wird zur Last gelegt, eine 21jährige, zuletzt in Koblenz bedienstete Soldatin, mit der er früher liiert gewesen sein soll, im Verlauf des 09.12.2022 mittels eines Messers vorsätzlich getötet zu haben.

Nachdem der Beschuldigte am späten Abend desselben Tages auf der Autobahn A3 in der Nähe der Anschlussstelle Dierdorf mit seinem Pkw mit einer Leitplanke kollidiert war, wurde die zuvor auf dem Beifahrersitz transportierte Leiche der jungen Frau festgestellt.

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Lehrkraft ist nur, wer auch an der Schule unterrichtet

– Keine vorgezogene Altersgrenze für ausschließlich in der Schulverwaltung tätige Lehrerin
Pressemitteilung Nr. 17/2022

Eine Lehrerin, die ausschließlich als Referentin in der Schulverwaltung tätig ist und daher nicht an der Schule unterrichtet, hat keinen Anspruch darauf, früher in den Ruhe­stand zu gehen, als die übrigen Beamten des Landes. Für sie gilt die allgemeine Regelaltersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahre vollendet wird). Die für Lehrkräfte seit dem Jahr 2015 nach dem Landesbeamtengesetz geltende Privilegie­rung, dass diese bereits mit dem Ende des Schuljahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand treten, gilt für sie nicht. Dies entschied das Oberverwal­tungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und bestätigte damit ein Urteil des Verwal­tungsgerichts Trier.

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Theater Lahnstein – Streit um Hausverbot für regionalen Sender

Pressemitteilung Nr. 42/2022

Ein regionaler Fernsehsender hat sich im Rahmen eines Eilverfahrens an das Verwaltungsgericht Koblenz gewandt. Zuvor hatte der Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein dem Fernsehsender ein Hausverbot erteilt und ihm damit das Drehen sowie die Erstellung von Tonaufnahmen und Interviews bei der Premiere des Stücks „The Show must go on“ im Theater Lahnstein untersagt. Zur Begründung führte er aus, die Premiere der Show solle für die Zuschauer eine künstlerische Bereicherung darstellen und keinen weiteren Einflüssen ausgesetzt werden. Mit ihrem Eilantrag begehrte die Antragstellerin die Gestattung von Ton- und Videoaufzeichnungen.

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Rhein-Lahn-Kreis hat keinen Anspruch auf finanzielle Förderung für den Ausbau

Rhein-Lahn-Kreis hat keinen Anspruch auf finanzielle Förderung für den Ausbau der K 31

Pressemitteilung Nr. 41/2022

Der Rhein-Lahn-Kreis hat gegen das beklagte Land Rheinland-Pfalz keinen Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung für den beabsichtigten Ausbau der K 31 im Bereich der Ortsdurchfahrt Fachingen und der freien Strecke von Fachingen bis Diez. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Rhein-Lahn-Kreis beantragte für den geplanten Ausbau der Straße im Jahr 2018 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 662.300 €. Dies lehnte der Landesbetrieb Mobilität im Verwaltungs- und auch im anschließenden Widerspruchsverfahren im Wesentlichen mit der Begründung ab, der K 31 fehle es an der für die Förderung erforderlichen Voraussetzung ihrer Funktion als Kreisstraße.

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8. Bundesweiter Aktionstag gegen Hass und Hetze im Netz

8 Durchsuchungen in Rheinland-Pfalz

Gemeinsame Pressemitteilung von Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

In einer bundesweiten Aktion gehen Ermittlungsbehörden in Deutschland seit den frühen Morgenstunden gegen strafbare Inhalte im Internet vor. An dem vom Bundeskriminalamt koordinierten Aktionstag gegen Hasspostings beteiligen sich 14 Bundesländer, darunter auch Rheinland-Pfalz. Hier haben die Ermittlungsbehörden unter der Federführung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT_rlp), die Wohnungen von insgesamt sieben Tatverdächtigen durchsucht.

Anlass der Ermittlungen sind der Verdacht der Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, die Belohnung und Billigung von Straftaten und Beleidigungen sowie die gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.

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Schüsse in Breitscheid am 30.09.2022

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Im Fall der beiden am 30.09.2022 in Breitscheid durch Schüsse verletzten Frauen sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz abgeschlossen.

Der 55jährige Tatverdächtige ist - wie bereits in der Presseerklärung vom 04.10.2022 mitgeteilt - am selben Tag tot aufgefunden worden. Eine Beteiligung weiterer Personen an der Tat war im Zuge der weiteren Abklärungen nicht festzustellen. Angesichts dessen war das Verfahren einzustellen, ohne dass die Hintergründe einer abschließenden Klärung zuzuführen waren.


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