Haus der Stille ist proaktiv gegen übergriffiges Verhalten - Sensibilisierung, Ansprechpersonen, Meldepflicht
 Rengsdorf. Wie sich verhalten, wenn jemand sich bedrängt fühlt oder Grenzen überschreitet, oder wenn man etwas Ungehöriges beobachtet? Das Haus der Stille hat jetzt seine Kursleitenden zur Prävention und zum Umgang mit sexualisierter Gewalt geschult. 14 Dozentinnen und Dozenten von Meditations- und Einkehrkursen sind an einem intensiven Tag vor Ort durch Dr. Juliane Arnold fortgebildet worden: Sie haben Sensibilität für Sprache und Situationen entwickelt, die Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung ankündigen oder erleichtern können. Außerdem kennen sie klare Verfahrenswege für den Fall, dass jemand sexualisierte Gewalt selbst erfährt oder bei anderen Personen wahrnimmt. Für den zweiten Fall gilt bei begründetem Verdacht eine Meldepflicht bei der Ansprechstelle der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) im Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung in Düsseldorf (www.ansprechstelle.ekir.de).

Foto (Dorothea Müth-Abu Dhis): Unter Leitung von Psychologin Dr. Juliane Arnold (links) haben sich 15 Kursleitende im Haus der Stille einen Tag lang intensiv für die Prävention sexualisierter Gewalt fortgebildet. Die Therapeutin und Supervisorin Dr. Arnold ist Psychologische Leiterin der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung in Köln.

Alle anderen der insgesamt rund 80 Kursleitenden müssen das Absolvieren einer entsprechenden Schulung bis 2024 nachweisen. Die 17 festen Mitarbeitenden des Hauses der Stille haben diese Schulung bereits im November 2022 gemacht.
Das Haus der Stille nimmt die Verantwortung für Gäste, Besucher und Mitarbeitende im besonderen Schutzraum von Auszeit und Meditation sehr ernst. Alle Räume des Einkehrzentrums sind auf mögliche Gefährdungen überprüft worden und werden entsprechend verbessert;  so sind etwa neue Schließsysteme für die Gästezimmer vorgesehen. Ein Plakat im Foyer weist Ansprechpersonen aus: Dabei ist die juristische Bearbeitung eines Übergriffs personell getrennt von der Betreuung Betroffener. Drei unabhängige Vertrauenspersonen in der EKiR helfen und beraten dabei, den richtigen Verfahrensweg zu finden. Kontakt kann direkt telefonisch oder mit mehr Distanz schriftlich aufgenommen werden. Zusätzlich zur Schulung müssen alle Kursleitenden auch eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben.
Das umfassende Schutzkonzept vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung bearbeitet das Team des Hauses der Stille derzeit final. Ab Oktober können Interessierte es online auf der Website einsehen. Mit diesen Aktivitäten setzt das Haus der Stille das Kirchengesetz der EKiR zum Schutz vor sexualisierter Gewalt um, das am 1. Januar 2021  in Kraft getreten ist.
Mehr Info: www.haus-der-stille.ekir.de